Handout zur Vorlesung
Soziales 2
Die Tarifpartner (die Sozialpartner)
Art.9 GG: Die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber haben das Recht, "zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden": Gewerkschaften (Arbeitnehmerverbände) und Arbeitgeberverbände: Tarifpartner/Sozialpartner
Größter Arbeitnehmerverband: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB (1949)):
1994: 10,3 Mio Mitglieder
Darunter: die größte Gewerkschhaft: IG Metall
Auch: IG Chemie, Deutsche Postgewerkschaft usw. (siehe Blatt)
Andere Arbeitnehmerverbände: Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG), Deutscher Beamtenbund (DBB) und Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB)
Hauptziel: Sicherung der Arbeitsplätze
Arbeitgeberverbände: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Dachverband der Arbeitgeberverbände
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Tarifverhandlungen: Der Staat mischt sich nicht ein (Prinzip der Tarifautonomie)
Aushandeln von Lohn, Urlaubstagen, Arbeitszeiten
Arbeitszeit, Urlaub und Freizeit
Die jährliche Arbeitszeit in der BRD: 1667 Stunden pro Jahr
Norwegen: 1717
Japan: 2080
Portugal: 1898
Irland: 1817
Spanien: 1788
Die Deutschen arbeiten etwa 200 Tage im Jahr, 40 Tage weniger als vor 20 Jahren
Die Gewerkschaften: 35-Stunden-Woche
Die Arbeitgeberverbände: 4o-Stunden-Woche
Urlaub: 1960: 16,7 Arbeitstage, 1994: 31 Tage (NL: 36.5, I: 31, GB+DK: 25, J: 10, USA: 12)
Durchschnittliche Einnahmen im Monat (Netto):
* Haushaltstyp I: Zweipersonenhaushalte von Rentnern, Sozialhilfeempfängern mit geringem Einkommen: 2535 (2519)DM
* Haushaltstyp II: Durchschnittliche Arbeitnehmerhaushalt (verheiratet, ein Mitglied der Familie arbeitet, zwei minderjährige Kinder, mittleres Einkommen): 5197 (4059)DM
* Haushaltstyp III: Vierpersonenhaushalt von Beamten mit höherem Einkommen: 8495 (5305) DM
Bildungswesen
Allgemeines
- In Deutschland sind die Länder für die kulturellen Belange, also auch für allgemein- und berufsbildende Schulen, für die Erwachsenbildung und Weiterbildung sowie für die Hochschulen zuständig.
- Jedes Land hat sein eigenes Kultusministerium oder ein Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Schüler, die innerhalb der BRD umziehen, müssen sich deshalb auf andere Schulbücher und zum Teil auf ein anderes pädagogisches Konzept einstellen
- Jedoch Zusammenarbeit zw. den Ländern: kooperativer Föderalismus: KMK: die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, z.B gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen
Grundzüge des Schulsystems
- Schulpflicht: vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
Primarbereich (1.-4. Jahr): gemeinsam für alle
Sekundarbereich : je nach Bundesland aufgeteilt in verschiedene Arten von sog. "weiterführenden Schulen"
Sekundarbereich I: 5.-9./10. Jahr
Sekundarbereich II: 10./11.-13. Jahr
Sekundarbereich I:
Hauptschule Realschule Gymnasium
oder
Gesamtschule
Sekundarbereich II:
Berufsausbildung Fachoberschule Gymnasiale Oberstufe
z.B. mit dualem System
oder
auch Versuch mit einer Gesamtschule, hier integrierte Gesamtschule
Hochschulen in der BRD
Auch hier: Kulturhoheit der Länder, vgl. Kultusministerkonferenzen
- Jedoch: ein wichtiges Koordinierungsgesetz, das HRG (Hochshulrahmengesetz seit 1976) - Rahmenkompetenz des Bundes in grundsätzlichen Fragen des Hochschulwesens: Finanzierung und Ausbau der Unis + Hochschulen
- 300 Hochschulen + Universitäten in der BRD
- Größte Uni: LM-Universität in München
- Man unterscheidet zwischen Unis, TU, Hochshulen einer best. Fachrichtung, Päd. Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Gesamthochschulen (Uni mit Fachhochschule - nur in N.W + Hessen) und Fachhochschulen.
- In einigen Fächern: N. C.
- BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz: 50% Kredit (zinsenfrei), 50% Stipendium: Max. 990 DM pro Monat (durchschn. 577DM)
- Studiendauer: 4-5 Jahre, 3 Fächer werden parallel studiert
- Hochschulabsolvent: 27,9 Jahre
- Überfüllung der Hochschulen (1.83 Mio Studenten 1995/96 für 970 000 Plätze)
- Von der Elitenausbildung zur "Allgemeinausbildung"