Handout zur Vorlesung

 

Soziales 2

 

Die Tarifpartner (die Sozialpartner)

Art.9 GG: Die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber haben das Recht, "zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden": Gewerkschaften (Arbeitnehmerverbände) und Arbeitgeberverbände: Tarifpartner/Sozialpartner

 

Größter Arbeitnehmerverband: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB (1949)):

1994: 10,3 Mio Mitglieder

Darunter: die größte Gewerkschhaft: IG Metall

Auch: IG Chemie, Deutsche Postgewerkschaft usw. (siehe Blatt)

Andere Arbeitnehmerverbände: Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG), Deutscher Beamtenbund (DBB) und Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB)

Hauptziel: Sicherung der Arbeitsplätze

Arbeitgeberverbände: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Dachverband der Arbeitgeberverbände

Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)

Tarifverhandlungen: Der Staat mischt sich nicht ein (Prinzip der Tarifautonomie)

Aushandeln von Lohn, Urlaubstagen, Arbeitszeiten

 

Arbeitszeit, Urlaub und Freizeit

Die jährliche Arbeitszeit in der BRD: 1667 Stunden pro Jahr

Norwegen: 1717

Japan: 2080

Portugal: 1898

Irland: 1817

Spanien: 1788

Die Deutschen arbeiten etwa 200 Tage im Jahr, 40 Tage weniger als vor 20 Jahren

 

Die Gewerkschaften: 35-Stunden-Woche

Die Arbeitgeberverbände: 4o-Stunden-Woche

Urlaub: 1960: 16,7 Arbeitstage, 1994: 31 Tage (NL: 36.5, I: 31, GB+DK: 25, J: 10, USA: 12)

 

Durchschnittliche Einnahmen im Monat (Netto):

* Haushaltstyp I: Zweipersonenhaushalte von Rentnern, Sozialhilfeempfängern mit geringem Einkommen: 2535 (2519)DM

* Haushaltstyp II: Durchschnittliche Arbeitnehmerhaushalt (verheiratet, ein Mitglied der Familie arbeitet, zwei minderjährige Kinder, mittleres Einkommen): 5197 (4059)DM

* Haushaltstyp III: Vierpersonenhaushalt von Beamten mit höherem Einkommen: 8495 (5305) DM

 

Bildungswesen

Allgemeines

- In Deutschland sind die Länder für die kulturellen Belange, also auch für allgemein- und berufsbildende Schulen, für die Erwachsenbildung und Weiterbildung sowie für die Hochschulen zuständig.

- Jedes Land hat sein eigenes Kultusministerium oder ein Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

- Schüler, die innerhalb der BRD umziehen, müssen sich deshalb auf andere Schulbücher und zum Teil auf ein anderes pädagogisches Konzept einstellen

- Jedoch Zusammenarbeit zw. den Ländern: kooperativer Föderalismus: KMK: die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, z.B gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen

 

Grundzüge des Schulsystems

- Schulpflicht: vom 6. bis zum 18. Lebensjahr

 

Primarbereich (1.-4. Jahr): gemeinsam für alle

 

Sekundarbereich : je nach Bundesland aufgeteilt in verschiedene Arten von sog. "weiterführenden Schulen"

 

Sekundarbereich I: 5.-9./10. Jahr

 

Sekundarbereich II: 10./11.-13. Jahr

 

Sekundarbereich I:

Hauptschule Realschule Gymnasium

oder

Gesamtschule

 

Sekundarbereich II:

Berufsausbildung Fachoberschule Gymnasiale Oberstufe

z.B. mit dualem System

 

oder

auch Versuch mit einer Gesamtschule, hier integrierte Gesamtschule

 

Hochschulen in der BRD

Auch hier: Kulturhoheit der Länder, vgl. Kultusministerkonferenzen

- Jedoch: ein wichtiges Koordinierungsgesetz, das HRG (Hochshulrahmengesetz seit 1976) - Rahmenkompetenz des Bundes in grundsätzlichen Fragen des Hochschulwesens: Finanzierung und Ausbau der Unis + Hochschulen

- 300 Hochschulen + Universitäten in der BRD

- Größte Uni: LM-Universität in München

- Man unterscheidet zwischen Unis, TU, Hochshulen einer best. Fachrichtung, Päd. Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Gesamthochschulen (Uni mit Fachhochschule - nur in N.W + Hessen) und Fachhochschulen.

- In einigen Fächern: N. C.

- BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz: 50% Kredit (zinsenfrei), 50% Stipendium: Max. 990 DM pro Monat (durchschn. 577DM)

- Studiendauer: 4-5 Jahre, 3 Fächer werden parallel studiert

- Hochschulabsolvent: 27,9 Jahre

- Überfüllung der Hochschulen (1.83 Mio Studenten 1995/96 für 970 000 Plätze)

- Von der Elitenausbildung zur "Allgemeinausbildung"

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